Allgemeine Vertragsbedingungen „Die Fitmacherin“ (Stand: 01.08.2016)

 

1. VERTRAGSSCHLUSS

 

1.1. GELTUNG DER AGB

Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen „Die Fitmacherin“ mit ihren Mitgliedern, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit

„Die Fitmacherin“ abgeschlossenen Mitgliedsvertrages zur Benutzung aller „Die Fitmacherin“-Fitnessstudios (Studios) berechtigt sind.

 

1.2. ANTRAG

Der Antrag auf Mitgliedschaft ist ein bindendes Angebot an „Die Fitmacherin“ zum Abschluss eines Mitgliedsvertrages mit „Die Fitmacherin“ . „Die Fitmacherin“ kann innerhalb von 14 Tagen ab dem Zeitpunkt der Antragstellung dieses Angebot ohne Angabe von Gründen schriftlich ablehnen. Lehnt „Die Fitmacherin“ das Angebot nicht innerhalb dieser Frist ab, kommt der Mitgliedsvertrag zum Zeitpunkt der Antragstellung zustande.

 

1.3 Mitgliedskarte

Der Antragsteller erhält bei Antragstellung eine Mitgliedskarte, die ihm den Zutritt zu den Studios ermöglicht. Dies begründet im Falle der Ablehnung seines Antrages jedoch keinen Anspruch auf Abschluss eines Vertrages oder Nutzung der Studios.

 

1.4 JUGENDLICHE

Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit Einwilligung der Erziehungs-berechtigten möglich. Personen vor Vollendung des 15. Lebensjahres können nicht Mitglied werden.

 

 

2. NUTZUNG DER STUDIOS

 

2.1. ZUTRITT NUR MIT MITGLIEDSKARTE

Durch die Mitgliedskarte erhält das Mitglied Zutritt zu allen Studios und ist berechtigt, diese während der Öffnungszeiten zu nutzen. Ohne Mitnahme der Mitgliedskarte ist der Zutritt in das Studio nicht möglich.

 

2.2. HAUSORDNUNG

„Die Fitmacherin“  ist berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung für das jeweilige Studio aufzustellen. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte/des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder.

 

2.3. WEISUNGSBERECHTIGUNG

Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.

 

 

3. PFLICHTEN DES MITGLIEDS

 

3.1. ÄNDERUNGEN VON MITGLIEDSDATEN

Das Mitglied ist verpflichtet, jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse [auch E-Mail-Adresse], Bankverbindung etc.) „Die Fitmacherin“  unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die „Die Fitmacherin“  dadurch entstehen, dass das Mitglied die Änderung der Daten nicht unverzüglich mitteilt, hat das Mitglied zu tragen.

 

3.2. NUTZUNG DER SPINDE

Die von „Die Fitmacherin“  zur Verfügung gestellten verschließbaren Spinde dürfen vom Mitglied ausschließlich während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. „Die Fitmacherin“  ist berechtigt, darüber hinaus verwendete Spinde zu öffnen.

 

3.3. NUTZUNG DER KUNDENPARKPLÄTZE

Von „Die Fitmacherin“  zur Verfügung gestellte Kundenparkplätze dürfen vom Mitglied ausschließlich während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. „Die Fitmacherin“  behält sich bei über diese Zeit hinaus belegten Parkplätzen das kostenpflichtige Abschleppen des PKW vor.

 

 

4. FÄLLIGKEIT DER MITGLIEDSBEITRÄGE / ZAHLUNGSVERZUG

 

4.1. FÄLLIGKEIT DER MONATLICHEN BEITRÄGE

Die monatlichen Mitgliedsbeiträge werden jeweils im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat (Teilleistungszeitraum) fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Der Mitgliedsbeitrag für den ersten anteiligen Kalendermonat nach Vertragsabschluss wird zusammen mit der Aktivierungsgebühr für die Mitgliedskarte am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig. Der Beitrag für den letzten anteiligen Monat der Vertragslaufzeit kann mit dem Mitgliedsbeitrag des Vormonats fällig gestellt werden.

 

4.2. PREISANPASSUNGSRECHT

 

4.2.1 „Die Fitmacherin“  ist berechtigt, den Mitgliedsbeitrag zu erhöhen, wenn sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz erhöht, wobei sich die Erhöhung des Mitgliedsbeitrags auf den erhöhten Umsatzsteuersatz beschränkt. „Die Fitmacherin“ wird das Preiserhöhungsrecht durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) ausüben. Die Preiserhöhung wird ab dem auf den Zugang der Erklärung folgenden Monatsersten wirksam.

 

4.2.2 Soweit sich die gesetzliche Umsatzsteuer ermäßigt, ermäßigt sich der Mitgliedsbeitrag entsprechend. Die Ermäßigung tritt mit der Verringerung der Umsatzsteuer ein.

 

4.3. KOSTEN BEI RÜCKBUCHUNG

Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist die Abbuchung nicht möglich, sind die dadurch entstandenen zusätzlichen Kosten vom Mitglied zu tragen.

 

4.4. ZUSÄTZLICHE KOSTEN

Im Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt für die Inanspruchnahme von zusätzlich angebotenen Produkten und Leistungen  nicht enthalten. Solche zusätzlichen Leistungen werden gesondert berechnet.

 

4.5. ZAHLUNGSVERZUG

Befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der zwei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug, so ist „Die Fitmacherin“  berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Falle ist „Die Fitmacherin“ berechtigt, Schadenersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.

 

4.6. VERZUGSKOSTEN

„Die Fitmacherin“ behält sich das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen. Hierunter fallen auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung.

 

 

5. LAUFZEIT / KÜNDIGUNG

 

5.1. ERSTLAUFZEIT / VERLÄNGERUNG

Der Vertrag hat zunächst eine Laufzeit von zwölf Monaten. Wenn der Mitgliedsvertrag nicht vom Mitglied oder „Die Fitmacherin“ spätestens 3 Monate vor dem jeweiligen Vertragsende gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag jeweils um weitere sechs Monate. Die Kündigung des Mitglieds ist unter Angabe der Mitgliedsnummer gegenüber „Die Fitmacherin“ , Irina Gafner, 45473 Mülheim an der Ruhr, Aktienstraße 64 oder 45964 Gladbeck, Rentforterstr. 52   schriftlich zu erklären.

Die Kündigung kann im Club persönlich abgegeben oder geschickt werden.

 

5.2. KÜNDIGUNG BEI UMZUG

Bei Umzug in eine andere Stadt/Gemeinde steht dem Mitglied ein Sonderkündigungsrecht zu, das mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gegen Vorlage einer Ab- oder Anmeldebestätigung der jeweiligen Stadt/Gemeinde ausgeübt werden kann.

 

6. HAFTUNG VON „Die Fitmacherin“ 

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet „Die Fitmacherin“ nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), in diesen Fällen jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden, bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von „Die Fitmacherin“ auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzungen auch im Falle des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen von „Die Fitmacherin“ gelten.

 

 

7. VERHALTEN IM STUDIO

 

7.1. KONSUMVERBOTE /VERBOTENE GEGENSTÄNDE

Es ist dem Mitglied untersagt, in den Studios zu rauchen, alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist es dem Mitglied untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z. B. Anabolika), in die Studios mitzubringen. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten in den Studios anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.

Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung ist „Die Fitmacherin“   berechtigt, den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und/oder Schadenersatz in Höhe von 220,- € geltend zu machen. Weist das Mitglied nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag.

 

7.2. BEGLEITPERSONEN

Das Mitbringen von Begleitpersonen (auch Kindern) und Tieren in die Studios ist nicht gestattet.

 

7.3 MITBRINGEN VON GETRÄNKEN

Das Mitglied ist berechtigt, nichtalkoholische Getränke in die Studios mitzubringen.

 

 

8. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

 

8.1 ÄNDERUNGEN DIESER AGB

„Die Fitmacherin“ ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. „Die Fitmacherin“ wird das Mitglied über die Änderungen in Kenntnis setzen, dem Mitglied Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Inkenntnissetzung zu widersprechen, und besonders darauf hinweisen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden.

 

8.2 AUFRECHNUNGSVERBOT

Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen „Die Fitmacherin“ aufrechnen.

 

8.3 UNWIRKSAMKEIT EINZELNER BESTIMMUNGEN

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.

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